AGB


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) CURLYHEAD Media e.U.

Stand: 25.07.2019

0. Allgemeine Klarstellung des Unternehmensgegenstandes

CULYHEAD Media e.U. ist ein im Firmenbuch eingetragenes Einzelunternehmen mit folgenden Gewerbeberechtigungen.

  • Filmproduktion

  • Ton- und Musikproduktion

  • Handelsgewerbe

  • Kommunikationselektronik

Inhaber: Bernhard See


1. Geltungsbereich

Bei CURLYHEAD Media e.U. werden Leistungen nur auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und etwaiger, dem konkreten Auftrag zu Grunde liegenden Bedingungen erbracht.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen immer, auch wenn nicht explizit darauf hingewiesen wird allen künftigen Geschäftsbeziehungen, in der jeweils aktuell gültigen Form zu Grunde.


2. Angebote

Alle durch CURLYHEAD Media e.U. gestellten Angebote richten sich ausschließlich an die vom Auftraggeber angefragten Leistungen in der jeweiligen Form und Qualitätsmerkmale, welche in weiterer Folge höhere Kosten verursachen können, wenn im Produktionsprozess Kundenwünsche, welche zuvor nicht angegeben wurden, nötig werden. Die Angebote haben grundsätzlich eine Bindefrist von 4 Wochen.

Produktions- und Leistungsmerkmale können zum Beispiel sein: bei Film/Video: HD, Full HD, UHD oder 4K, Revisonen, Schnittechniken, Color Grading usw.; Ton: Sampling Raten, Editing, Mix, MixRevisionen, Mastering usw.
Produktionstermine und Fristen werden erst zum Vertragsabschluss vereinbart und bestätigt.


3. Vertragsabschluss

Ein Vertragsabschluss kommt grundsätzlich nur dann zu Stande, wenn beide Parteien (CURLYHEAD Media e.U., der Auftraggeber) dies in Schriftform mittels Unterschrift beschließen. In Ausnahmefällen kann CURLYHEAD Media e.U. auch durch eigenständiges tätig werden, nach zumindest schriftlicher Zustimmung eines Angebotes von CURLYHEAD Media e.U., den Vertragsabschluss damit bestätigen.

Verbindlich wird der Vertrag für CURLHEAD Media e.U. jedoch erst mit einlangen der 50% Produktionskostenanzahlung!


4. Kosten/Bezahlung/Rechte

Die Kosten sind im Angebot bzw. den Vertag aufgelistet und richten sich individuell nach den jeweiligen Erfordernissen sowie Produktions- und Leistungsmerkmalen.
Vor tätig werden von CURLYHEAD Media e.U. sind 50% der geplanten Projektkosten als Akonto zu bezahlen. Die restlichen 50% nach Genehmigung der fertigen Arbeit durch den Auftraggeber. In jedem Fall jedoch vor dessen Auslieferung! Alle Rechte bleiben bis zur vollständigen Zahlung im Eigentum von CURLYHEAD Media e.U. für im Angebot nicht berücksichtigte Positionen bzw. für die Auftragsabwicklung nötige oder vom Kunden beauftragte Tätigkeiten werden in Regie abgerechnet. Der Kunde wird hiervon nur dann informiert wenn dies mehr als 20% der Plankosten übersteigt. Eine vorherige Zustimmung des Kunden ist bis 20% der Plankosten nicht nötig. Vor allem für größere (diese Einstufung liegt bei CURLYHEAD Media e.U.) Aufwendungen ist vom Kunden eine für diese Zwecke nötige zusätzliche Akontozahlung zu entrichten.

Zahlungen haben unverzüglich bis spätestens 14 Tage nach Rechnungslegung ohne Abzüge zu erfolgen. Im Verzugsfall werden Bearbeitungsgebühren und Verzugszinsen berechnet.


5. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist, Verzug und Format

Die Herstellung der Aufträge erfolgt mit aktuellen bzw. dem Auftrag dienlichen Mitteln und kann mit dem vollen Spektrum von Analogen-, Digitalen- bis hin zu Vintage- Gerätschaften und Methoden abgedeckt werden, solange es dem Auftrag dienlich ist. Die Auswahl der jeweiligen Technik und Methode ist im Angebot spätestens im Vertrag klar dargelegt und vom Auftraggeber ausdrücklich genehmigt.

Änderungen bzw. Revisionen werden in dem im Vorhinein definierten Umfang durchgeführt und gelten spätestens nach letztmaliger Durchführung als abgenommen.
Für Verzögerungen, auf welche durch CURLYHEAD Media e.U. nicht direkten Einfluss genommen werden kann, können keine Ansprüche geltend gemacht werden, selbiges gilt für höhere Gewalt und technisches Gebrechen. Diese stellen keine Vertragsverletzung dar.

Die Aufträge werden im jeweiligen Format, welches im Vertrag bzw. Angebot vereinbart wurde ausgeliefert.
Alle kundenseitigen Änderungswünsche vom Angebot bzw. Vertrag befreien CURLYHEAD Media e.U. von eventuell zuvor vereinbarten Lieferterminen, bzw. verlängern diese um eine des Änderungswunsches angemessene Zeit.


6. Urheber- und Verwertungsrechte

Sofern nicht gesetzlich anders geregelt, verweilen alle Urheber- und Verwertungsrechte bei CURLYHEAD Media e.U., außer diese wurden durch vertragliche Vereinbarung und Begleichung des vereinbarten Betrages, in der jeweiligen Form und Umfangs dem Kunden/Auftragsgeber übertragen.

Der Kunde/Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass alle für die Produktion nötigen Rechte, vor allem dann wenn geschütztes Material verwendet werden soll eingeholt sind und in jeglichen Fällen für Ansprüche aus diesem, CURLYHEAD Media e.U. schadlos zu halten.


7. Leistungsdefinition und künstlerische sowie stiltechnische Gestaltung

Die technische Gestaltung des Werks erfolgt nach üblichen Standards. Es kann jedoch nur bedingt, wenn überhaupt und vor allem dann nicht Einfluss auf die künstlerische Gestaltung genommen werden, wenn das Gesamte Werk oder auch nur Teile davon, von einem Darsteller, Musiker oder Künstler interpretiert werden, welcher durch den Auftraggeber ausgewählt und engagiert wurde.

Generell ist die Interpretation von Werken, egal ob Ton und/oder Bild immer eine subjektive Geschmackssache, welche nicht oder nur teilweise objektiv bewertet werden kann.
Sollte sich im Projekt abzeichnen, dass der Auftraggeber und CURLHEAD Media e.U. in Hinsicht der künstlerischen Gestaltung nicht einig sind bzw. werden, ist der Auftraggeber berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Anzahlung und etwaige darüber hinaus erwachsene Kosten sind jedoch zu ersetzten bzw. bleiben einbehalten.

Hier besteht die Möglichkeit, dass der Auftraggeber die Grundspüren bzw. Grundmaterial gegen eine angemessene Entschädigung für eine weitere Bearbeitung, von CURLHEAD Media e.U. zur Verfügung gestellt bekommen kann. Dieses darf jedoch nur und ausschließlich für die vereinbarten Zwecke und Dauer verwertet werden. Alle darüberhinausgehenden Rechte bleiben bei CURLYHEAD Media e.U.


8. Vertragsänderung und Rücktritt

Jegliche Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
Der Kunde hat solange, keine Leistungen von CURLYHEAD Media e.U. erbracht worden sind ein Rücktrittsrecht vom Vertrag, jedoch bis maximal 14 Tage nach Vertragsunterzeichnung. Wurden zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Leistungen erbracht sind diese vom Auftraggeber in voller Höhe ohne Pauschalen, sondern mit branchenüblichen Tages- bzw. Stundensätzen und etwaiger Materialnutzungspauschalen zu bezahlen, auch wenn zu diesem Zeitpunkt noch kein verwertbares Material zustande gekommen ist!


9. Vertragsauflösung seitens CURLYHEAD Media e.U.

CURLYHEAD Media e.U. ist berechtigt den Vertrag vor Beendigung der vereinbarten Leistungen aufzulösen, wenn der Auftraggeber, oder dessen Vertrags bzw. Kooperationspartner, die Produktion maßgeblich verzögern, sodass Fristen nicht mehr eingehalten werden können oder aus anderen den Auftraggeber oder dessen Vertrags bzw. Kooperationspartner betreffenden Ursachen die Produktion in einer Art und Weise behindert, so dass CURLYHEAD Media e.U. die Produktion nicht in den gewünschten Vorgaben oder nach üblichen Standards durchführen kann.

Im Falle einer zweifelhaften Bonität oder Zahlungsmoral des Auftragsgebers gilt

selbiges. Diese liegt in jedem Fall bei Zahlungsverzug, oder Unwillen zur Vorauszahlung vor.


10. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und deren Vertragspartner

Der Auftraggeber und deren für den Auftrag mitwirkenden Partner sind verpflichtet, bei der reibungslosen Produktion des Projektes in jeglichen Umfang und Form mitzuwirken, dass alle Termine und Qualitätsanforderungen rechtzeitig erfüllt werden können.

Der Auftraggeber ist verpflichtet alle nötigen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, welche im Zusammenhang mit der Produktion stehen, bereits bei Vertragsunterzeichnung zu besitzen. Diese sind CURLYHEAD Media e.U. vor Beginn ohne Aufforderung vorzulegen, sowie bei eventuellen Verletzungen der Rechte, Lizenzen und Genehmigungen, schadlos zu halten.


11. Gerichtstand und Recht

Gerichtsstand: Wels
Es gilt als vereinbart, dass sofern keine Rechtsvorschrift der Europäischen Union dem entgegensteht ausschließlich österreichisches Recht gilt.


12. Einflüsse auf die Darbietung und die Weiterbearbeitungsqualität

CURLYHEAD Media e.U. haftet nicht für die Darbietungen der mitwirkenden Künstler und Dienstleister, sowie für die technische Qualität des Materials wenn es durch Dritte bearbeitet oder ergänzt wird.


13. Übernahme des Materials

Bei Übergabe des vollständigen Materials gilt dieses als abgenommen und genehmigt, jedoch spätestens bei Zahlungseingang.


14. Subunternehmen und Fremddienstleistungen

Es obliegt alleine CURYLHEAD Media e.U. nach freiem Ermessen, die Leistungen selbst auszuführen, sich für die Auftrage Erfüllungsgehilfen zu holen oder die Leistung teilweise oder komplett fremd zu vergeben.
Der Auftraggeber darf hierfür Vorschläge einbringen, jedoch hat dieser kein Entscheidungsrecht.


15. Haftung der Produkte

Für das abgenommene Produkt/Werk haftet in allen Belangen der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet CURLYHEAD Media e.U. in allen daraus resultierenden Belangen schad- und klaglos zu halten.


16. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Punkte bzw. Abschnitte bzw. Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Punkte, Abschnitte bzw. Bestimmungen nicht berührt.